AGB

1. Geltungsbereich

Ausschließlich die nachfolgenden Auftrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Grundlage aller gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Käufer. Hiervon abweichende mündliche Absprachen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

2. Angebot

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Kostenvoranschläge sowie Angaben oder Leistungen Dritter (z. B. Frachtkosten) sind unverbindlich. Bestellungen des Käufers binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

3. Auftragserteilung und Annahme

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Erteilung des Auftrages als vom Käufer anerkannt und sind rechtsverbindlich. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers bedürfen zu ihrer Gültigkeit unsere schriftliche Bestätigung.

 

4. Preise und Lieferungen

Maßgebend für die Preisberechnung ist unser am Tag der Lieferung oder Leistung gültiger Listenpreis zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung. Lieferungen – auch frachtfrei – erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Verladung der Ware in das Transportmittel über. Die von uns bestätigten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Bei Nichteinhaltung einer darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Ware vor Ablauf der Frist unser Werk in Rinteln verlassen hat. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z. B. durch Straßenverkehr und Betriebsstörungen, Rohstoff- und Energiemangel sowie Streik und Aussperrung befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung, zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

5. Gewährleistung

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Ablieferung der Ware schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Bei Transport durch Dritte (Deutsche Bundesbahn oder Spedition) hat die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Ware sofort bei Abnahme zu erfolgen. Später eingehende Mängelrügen werden nicht akzeptiert. Für die von uns weiterverarbeiteten Hüttenprodukte (Ornament-, Sicherheitsgläser etc.) gelten deren Gewährleistung bzw. Garantieerklärungen. Schadensersatz wegen mangelhafter Lieferung wird nur in Form einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl gewährt.

Bei der Verletzung vertraglicher Pflichten haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Sollte die unverzügliche Untersuchung der Ware nach Eingang unterblieben sein, ist der Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen, wenn der Käufer es versäumt har, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren (z. B. bahnamtliche Tatbestandsaufnahme usw.). Bei Haftung für Verzug und Unmöglichkeit kann der Käufer nur die zusätzlichen Aufwendungen für einen Deckungskauf verlangen. Entgangener Gewinn oder mittelbare Schäden fallen ausdrücklich nicht in den von uns eingeräumten Gewährleistungsrahmen. Änderungen am Produkt, die dem technischen Fortschritt dienen bzw. markttechnisch oder betrieblich notwendig werden behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Fertigung von Produkten nach Angaben oder Vorlagen des Bestellers erfolgt – auch im Bezug auf Patent– und Geschmacksmusterschutz – auf Gefahr des Kunden.

 

5.a Garantie, Abwicklung von Reklamationen

Wir leisten nur in dem Umfang Ersatz, in dem er von den Herstellern geleistet wird. Eine eigene, persönliche Haftung wird weder dem Grund noch der Höhe nach übernommen. Die Garantie, welche die Hersteller von Isolierglas ab Datum der ersten Lieferung gewährten, verpflichtet diese nur zu kostenlosen Naturalersatz der beanstandeten Einheiten. Sie ist beim Einbau in Verkehrsmittel und Tiefkühltruhen ausgeschlossen. Die Kosten, welche durch das Ausglasen einer beschädigten und das Ersetzen der zum Ersatz gelieferten Einheit entstehen, werden weder von den Herstellern noch vom Lieferanten übernommen. Dasselbe gilt für alle damit verbundenen Nebenkosten, wie für die Anfuhr usw. Es ist daher erforderlich, jedes Isolierglas vor dem Einsetzen daraufhin zu prüfen, ob die Einheiten einwandfrei und entsprechend vorbereitet sind. Ersatzlieferungen werden in jedem Fall berechnet. Gutschrift erfolgt erst dann, wenn die Beanstandung anerkannt ist. Zudem muss die beanstandete Isolierglas–Einheit vorher bei dem liefernden Werk eingegangen sein.

 

Für kundeneigenes Glas oder Material zur Weiterverarbeitung übernehmen wir keinerlei Gewähr für Verlust, Bruch, Kratzer oder sonstige Beschädigungen, die beim Transport oder bei der Verarbeitung in unserem Werk entstehen können

 

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn zwischenzeitlich eine Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat. Bei einer Weiterveräußerung der Ware geht der erzielte Erlös oder die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung auf uns über. Bei Pfändung bzw. Beschlagnahme der Vorbehaltsware hat der Käufer uns umgehend zu benachrichtigen.

 

7. Zahlungen

Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Der Käufer darf Zahlungen nur auf das von uns angegebene Konto oder an Personen, die sich durch eine schriftliche Inkassovollmacht von uns ausweisen, leisten. Eine evtl. Stundung muss in jedem Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen. Mängel an der von uns gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht, die Zahlung zu verweigern oder Rechnungsteilbeträge in Abzug zu bringen.

 

8. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Weitere Lieferungen können von uns ganz oder teilweise zurückgehalten werden. Die Zurückhaltung von Lieferungen behalten wir uns auch dann vor, wenn bezüglich des Bestellers Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen –auch frachtfreie– ist Rinteln. Gerichtsstand für beide Teile ist Rinteln.

 

10. Schlussbestimmungen

Die evtl. Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeiten des Vertrages im Übrigen nicht.